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Wegfall der Prüfungspflicht für Makler und Vermittler |
18.10.2005 |
| Mit Wirkung zum 01.07.2005 ist die jährliche Prüfungspflicht in Bezug auf Makler und Darlehnsvermittler entfallen. Strittig war bisher, zu welchem Zeitpunkt das jährliche Prüftestat entfallen kann. Das Bundesministerium für Wirtsacht und Arbeit gibt nunmehr bekann, dass die Prüfungspflicht bereits für Kalenderjahre ab 2004 entfällt, soweit ein Prüfbericht noch nicht vorgelegt wurde. Ein Prüftestat für das Kalenderjahr 2004 kann nicht mehr verlangt werden, auch wenn die Prüfungspflicht während der ersten Jahreshälfte 2005 noch bestanden habe. | |