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Vorweggenommene Betriebsausgaben |
18.10.2005 |
| Entsteht vor Beginn einer steuerfreien nebenberuflichen Tätigkeit (z. B. Übungsleiter) sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben, können diese Ausgaben abgezogen werden (Urteil des Bundesfinanzahofs vom 06.07.2005 - XI R 61/04). Dies ist auch dann möglich, wenn es nicht mehr zur Ausführung der Tätigkeit kommt. Das Abzugsverbot im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen greift in diesem Fall nicht. | |